Arbeiten in Midt-Troms

Zuletzt aktualisiert: Juli 2013.

Der Alltag in Midt-Troms, nördlich des Polarkreises, ist so vielfältig und unterschiedlich wie auch überall in Deutschland. Genauso unterschiedlich vertragen sowohl Einwanderer als auch Norweger den langen Winter und die Polarnacht - die keineswegs nur Dunkelheit beschert. So wie auch in Deutschland gehen viele morgens, im Dunkeln zur Arbeit, und kommen nachmittags - ebenfalls im Dunkeln - wieder nach Hause. Wer hierher kommt, sollte ein natürlich ein Faible für ländliches Leben und viel Natur haben. Gute Möglichkeiten zum Wandern, Skilaufen, Boot fahren, Angeln und vielen anderen Tätigkeiten liegen sozusagen direkt vor der Haustüre. Außerdem lassen sich in diesem Land Arbeit, Familie und Freizeit in der Regel auf eine gute Art und Weise verbinden. Alltag hier oder dort: einiges ist anders als in Deutschland: hier einige Informationen:

Arbeitssuche

Die Arbeitslosigkeit in Norwegen ist niedrig, pr März 2013 lag sie laut NAV (Norsk arbeids- og velferdsforvaltning) bei ca. 3,5 %. In den Midt-Troms Gemeinden schwankt sie Mitte 2013 zwischen 1,2 % und 3,6 %, wobei die grössten Gemeinden die niedrigste Arbeitslosenquote haben. 

NAV - das norwegische Arbeitsamt

ist in jeder der 6 Projektgemeinden vertreten. Hier kann man sich als arbeitssuchend registrieren und aktuelle Stellen finden, sowohl im lokalen Amt als auch auf www.nav.no. Die Adresse der englische Seite des NAV ist: www.nav.no/English . Hier finden sie auch Informationen zu Regelungen und Richtlinien, die für Arbeitsuchende aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten, Arbeits- und Wohnverhältnisse in Norwegen, Übertragung von Leistungsansprüchen nach Norwegen, Ausbildungsmöglichkeiten in Norwegen, wie man sich um eine ausgeschriebene Stelle bewirbt, Beschäftigung, Ausbildung und Arbeitsmarktlage und Übersichten über staatlich geprüfte Übersetzer usw. Diese Dienstleistungen sind kostenlos. NAV ist gleichzeitig auch Sozialamt, staatliche Krankenversicherung und Rentenversicherung für Norwegens Bevölkerung. Die Adresse des NAV in den 6 Gemeinden in Midt-Troms finden sie auf den Seiten der einzelnen Projektgemeinden (Menü links). Hier finden sie auch Information zu aktuellen freien Stellen.

Achtung: Um sich arbeitssuchend zu melden braucht man die D- oder P-Nummer! 

Medien

Die meisten Zeitungen drucken Anzeigen mit Stellenangeboten ab. In Midt-Troms gibt es 3 aktuelle Zeitungen: Die Lokalzeitungen Folkebladet und Nye Troms und die regionale Zeitung Nordlys. Auch in der größten überregionalen Zeitung "Aftenposten" werden täglich offene Stellen veröffentlicht.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

Seit einiger Zeit brauchen Bürger aus der EU/EFTA keine Aufenthaltsgenehmigung mehr zu beantragen. Will man jedoch länger als 3 Monate in Norwegen bleiben, muss man sich registrieren und entweder einer Arbeit nachgehen oder dokumentieren dass man einen Versorger hat, eventuell eine Rente aus dem Heimatland. Familieneinwanderung ist möglich, unter gewissen Kriterien.  

Registrieren: Man kann sich schon vor der Ankunft elektronisch auf dieser Internetseite registrieren: https://selfservice.udi.no/. Anschließend muss man sich auf der Polizei in Finnsnes (Lenvik kommune) melden um sich auszuweisen und die nötigen Dokumente vorzulegen. Hat man einen Arbeitsvertrag, ist der normale Vorgang so: 
  • Man registriert sich bei der Polizei, und bekommt sofort einen Registrierungsschein. Dazu muss man einen gültigen Arbeitsvertrag und einen gültigen Reisepass vorzeigen und Passfotos abgeben, bei längerem Aufenthalt auch den Mietvertrag. Ist der Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, gilt die Registrierung nur für den aktuellen Zeitraum. 
  • Für Familien gilt: mit einem festen Arbeitsvertrag (mit oder ohne Probezeit) und der Absicht, sich in Norwegen sesshaft zu machen kann man die gesamte Familie registrieren. Arbeitsvertrag eines oder beider Elternteile, gültige Reisepässe für alle, Miet/Kaufvertrag von Wohnung oder Haus, Geburtsurkunden der Kinder und Passfotos für alle sind vorzuweisen/abzugeben. 
  • Mit dem Registrierungsschein der Polizei geht es weiter zum Einwohnermeldeamt (Tromsø oder Harstad). Dort kann man - auch wieder mit Arbeits- und Mietvertrag und Reisepass -  eine Lohnsteuerkarte und eine D-Nummer (bei begrenztem Arbeitsvertrag bis zu 6 Monaten) oder eine P-Nummer (bei unbegrenztem Arbeitsvertrag mit oder ohne Probezeit oder Vertragsgültigkeit mehr als 6 Monate) beantragen, und eventuell den Umzug nach Norwegen melden. Einwanderer können auch jetzt schon den "Einwanderungsantrag" (Schema RF 1401 der Behörde Skatt Nord) ausfüllen und abgeben. Siehe auch mehr über die D-Nummer weiter unten beim Thema Personenkennziffer). 
  • Achtung: die Mitgliedschaft im norwegischen "Folketrygd" ist gewährleistet, wenn man hier arbeitet, Steuern zahlt und vor hat, mindestens ein Jahr hier zu wohnen. Die zuständige Behörde hier ist das NAV (siehe www.nav.no über die Mitgliedschaft im Folketrygd). 
Die norwegische Einwanderungsbehörde UDI informiert hier in Englisch, hier in Norwegisch über alle Formalitäten. 
Skatt Nord informiert hier über alle Formalitäten wenn Ausländer in Norwegen bei einem norwegischen Arbeitgeber beschäftigt werden, entweder zeitbegrenzt oder als Einwanderer. Auf Englisch hier, auf Norwegisch hier (Umzug) und hier (Arbeit/Steuer). 

Lohn und Feriengeld

Das Feriengeld hat schon so manch einem Unwissenden Kopfweh bereitet. Als Angestellte/r mit festem Monatslohn in einem norwegischen Betrieb bekommt man jeden Monat sein Gehalt – außer im Juli (in der Regel) – da bekommt man Feriengeld. Dies hat man im Jahr zuvor erarbeitet. Ist man also erst weniger als ein Jahr im Angestelltenverhältnis, bekommt man entsprechend weniger oder – auch gar nichts in seinem ersten Urlaub. Abhilfe schafft nur weiterarbeiten oder eine Reserve in der Hinterhand zu haben. Umgekehrt bekommt man im Vorjahr erarbeitetes Feriengeld ausgezahlt auch wenn man schon gar nicht mehr im aktuellen Betrieb arbeitet. Der erste Urlaub muss also dementsprechend geplant werden!

Krankenversicherung und soziale Leistungen

In Norwegen sind alle Einwohner automatisch Mitglied der „Folketrygd“, der staatlichen Krankenversicherung (www.nav.no) – nach dem Prinzip „ein System für alle“. Um Mitglied in der „Folketrygd zu werden, muss man als EU-Bürger in Norwegen einen Wohnsitz anmelden, hier einer Arbeit nachgehen und Steuern zahlen. Familienmitglieder sind mitversichert, als Identifikation dient die D- oder P-Nummer. Im Normalfall sieht es für EU-Bürger dann so aus:

Man registriert sich bei der Polizei (mit gültigem Reisepass und unterschriebenen Arbeitsvertrag), und bekommt dort sofort eine Bestätigung. Mit dieser geht man zum Finanzamt/Einwohnermeldeamt (das ist in Norwegen die gleiche Behörde) und meldet sich unter norwegischer Adresse an, und beantragt auch gleich die Lohnsteuerkarte. Das Amt beantragt dann auch gleich die D/P-Nummer.
Im NAV-system sind unter anderem folgende Leistungen
  • Hilfe bei Krankheit (ein Eigenanteil wird bei jedem Arztbesuch und für Medizin bezahlt)
  • Altersrente
  • Arbeitslosengeld („Dagpenger“, aber erst, wenn man mindestens 1,5*Grundbetrag in letzten Jahr oder 3*Grundbetrag in den letzten 3 Kalenderjahren verdient hat). Allerdings kann man sich auch Rechte aus dem Heimatland mitbringen (den Lohn aus einem anderen EU-Land anrechnen lassen): ALSO ZUR SICHERHEIT NÖTIGE BESCHEINIGUNG MITBRINGEN! (Lohnsteuererklärungen der letzten 3 Jahre und die letzten Lohnstreifen).
  • Krankengeld. In den ersten 8 Wochen bekommt man im Krankheitsfall keinen Lohn, das gilt auch für Norweger, die eine neue Arbeit antreten. Danach kann man in der „Egenmeldingsperiode“ (bis zu 3 Tage am Stück) vom Arbeitgeber den regulären Lohn bekommen. Die „Arbeitgeberperiode“, also die Zeit wo der Arbeitgeber im Krankheitsfall Lohn zahlt beträgt 16 Kalendertage. Danach bekommt man vom NAV Krankengeld, hier gilt allerdings dass man mindestens 6 Monate in Norwegen gearbeitet haben muss, bevor man darauf Anrecht hat.
Mehr Informationen über dieses Thema auf Deutsch finden sie hier.
ACHTUNG: es wird empfohlen, den Versicherungsschutz im Heimatland noch einige Zeit auch nach der Auswanderung beizubehalten!

Personenkennziffer/D-Nummer

Personen, die in Norwegen wohnen könne je nach Länge des Aufenthaltes eine D-Nummer (vorläufige Personennummer) oder eine P-Nummer (Personenkennziffer) bekommen. Ohne diese ID- Nummer (erstattet in vielen Fällen den Personalausweis, den es hier nicht gibt) geht fast nichts: man braucht sie für den Antrag der Lohnsteuerkarte, um ein Konto zu eröffnen, um Kinder in Schule und Kindergarten anzumelden, um einen Handyvertrag abzuschließen, ein Auto anzumelden und und und.

Die D/P-Nummer muss - in der Regel nach der polizeilichen Registrierung -  von einer öffentlichen Behörde, der Bank oder anderen Instanzen für einen beantragt werden. Für EU-Bürger ist der Normalfall so: Man registriert sich mit Arbeitsvertrag, gültigem Pass und ev. Mietvertrag bei der Polizei, bekommt dort sofort eine Bestätigung, mit der man zum Finanzamt/Einwohnermeldeamt (Ligningskontor/Folkeregister, das ist in Norwegen ein und dieselbe Behörde) geht. Dort kann man dann die D/P-Nummer und die Lohnsteuerkarte beantragen und eventuell auf dem Schema RF 1401 die Einwanderung registrieren. Die Sachbearbeitung dauert ca. 14 Tage. D/P-Nummer und Loohnsteuerkarte werden dann pr Post zugeschickt, entweder direkt an den Arbeitgeber (bei kürzerem Aufenthalt) oder an die in Norwegen registrierte Postadresse.
Achtung: Seit 1. Februar 2012 kann nicht jede Steuer/Einwohnermeldebehörde die P-/D-Nummer und Lohnsteuerkarte erstmalig ausstellen. Auf Grund strengerer ID-Kontrollen müssen Einwohner in Tromsø sich an die zuständigen Ämter in Tromsø oder Harstad wenden. Mehr dazu auf der Webpräsenz des Skatteetaten (Englisch). 
Kommen sie als Ehepaar oder Familie, kann die gesamte Familie Einwanderung beantragen auch wenn nur einer der Erwachsenen einen Arbeitsvertrag hat. Um zu dokumentieren, dass man vorhat länger als ein halbes Jahr im Land zu bleiben, muss man zusätzlich zum Arbeitsvertrag und Pass auch einen Mietvertrag vorlegen. 
Die D-Nummer kann auch von anderen Behörden beantragt werden. Für EØS-Bürger kann dies beispielsweise NAV tun für die Registrierung als arbeitssuchend bei www.nav.no. 
BITTE BEACHTEN: der Personalausweis kann beim Behördengang auch als Identifikation vorgelegt werden, es steht jedoch nicht das Geschlecht des Besitzers drin. Unter Umständen wird dann zusätzlich eine Übersetzung der Geburtsurkunde der betreffenden Person verlangt. Diese muss von einem staatlich autorisiertem Übersetzer übersetzt werden und vom Ursprungsland beglaubigt sein oder mit einer Apostille versehen sein. Also: am besten immer mit einem gültigen Reisepass nach Norwegen einwandern! 

Rentenversicherung und Pension

Die staatliche Alterspension steht Personen über 67 Jahren zu, die seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens 3 Jahre in Norwegen gewohnt haben und aktuell Mitglied der allgemeinen staatlichen Pensionsversicherung (Folketrygden) sind. Volle Alterspension bekommt man nach 40 Beitragsjahren. Viele Angestellte haben außerdem Recht auf eine obligatorische Dienstpensionsversicherung (OTP, obligatorisk tjenestepension), die der Arbeitgeber im Namen der/des Angestellten abschließt. Sie wird zum Teil von Arbeitgeber, zum Teil von Arbeitnehmer bezahlt. Angestellte im öffentlichen Dienst haben oft andere Pensionsversicherungen.

Selbständig in Norwegen

Wünscht man sich ein neues Leben in Norwegen, sucht man sich in der Regel erst einmal eine Arbeit. Es gibt aber auch für Ausländer die Möglichkeit, sich selbständig zu machen. Alle Projektgemeinden haben einen Gewerbebeauftragten, der/die Gründern behilflich ist:

  • Die Geschäftsideen zu diskutieren
  • Möglichkeiten innerhalb der Gemeinde auszumachen
  • Auf richtige Zusammenarbeitspartner zu verweisen 
  • Die Möglichkeiten der öffentlichen Unterstützung zu erläutern.

Einige Gemeinden fördern speziell neue Einwohner, die ihren Arbeitsplatz sozusagen mitnehmen. Darauf hat sich unter anderem die Gemeinde Dyrøy spezialisiert. Hier ist 2011 auch ein "Bürohotell" eröffnet worden, wo man einen Büroplatz für Tage, Wochen oder Monate mieten kann, siehe www.stedsuavhengig.no

 

ERSTE WICHTIGE INFOS für Auswanderer mit einer Geschäftsidee im Hinterkopf oder in der Tasche:

Einwandern, registrieren und D-Nummer: Kommt man „frisch aus Deutschland“ und will sich sofort selbständig machen, gelten folgende Regeln:

  • Die D-Nummer kann in Verbindung mit der Registrierung einer Firma beantragt werden.
  • Als Selbständige(r) mit einem „Enkeltmannsforetak“ (d.h. man haftet mit seinem gesamten Vermögen), kann man sich polizeilich registrieren und somit u.a. Mitglied der staatlichen norwegischen Krankenkasse (Folketrygden) werden. Es muss dokumentiert werden, dass die Geschäftsidee Grundlage für ein ausreichendes Einkommen gibt. Als Dokumentation gelten Bescheinigungen des Einheitsregisters (www.brreg.no), Kundenverträge und Belege aus der Buchhaltung, die den Umsatz der Firma zeigen. Um sich polizeilich zu registrieren, muss der Antragsteller eine so wichtige Rolle in der Firma haben, dass der Aufenthalt in Norwegen notwendig ist.  

 

Altinn ist ein offizielles Nettporta,l u.A. ein Portal für  Gründer mit Informationen auch auf Englisch. Hier findet man im Prinzip alle Informationen von A – Z die mit der Gründung eines Betriebes zu tun haben. Also: wie meldet man eine Firma an, was mache ich, wenn ich Angestellte habe, wo finde ich die Regeln für Steuer, Buchhaltung usw. Altinn.no verfügt auch über eine Datenbase mit allen erdenklichen Schemata und Formularen zum Herunterladen (Englisch und Norwegisch).

Zum Herunterladen: "Starting your own business" (pdf)

Bedriftsveiledning: (die ehemaligen "Narvik-Telefone). Hier kann man kostenlos (aber doch mit eigenem Tarif aus dem Ausland) anrufen und auf Englisch oder Norwegisch mündlich Fragen klären, die mit der Gründung oder dem Betrieb einer Firma zu tun haben.

 

Senja Næringshage: Der Senja Næringshage (SNH) ist eine Aktiengesellschaft, die Forschungs- und wissensintensive Betriebe unterstützt indem sie ihnen ein Netzwerk anbietet, sowohl physisch (u.a. im Hauptbüro in Finnsnes als auch in Satelliten) als auch fachlich und sozial. Der SNH hilft bei der Betriebsgründung, bei betrieblichen Projekten und bietet unterschiedliche Kurse an die auf den Bedarf der Mitgliederbetriebe zugeschnitten sind. SNH arbeitet in den Gemeinden Dyrøy, Lenvik, Sørreisa und Tranøy, außerdem auch auf den Senja-Gemeinden Berg und Torsken.

Über den Senja Næringshage läuft auch das Projekt "Kvinnovasjon", ein Angebot für Gründerfrauen, die entweder eine gute Geschäftsidee haben und sich selbständig machen wollen oder die schon eine Firma angemeldet haben und Starthilfe brauchen. Geschäftsplan und Netzwerk sind die Stichworte des Projekts. Bewerben kann man sich zu bestimmten Fristen direkt beim Senja Næringshage.  

Målselv Næringshage ist das Pendant zum Senja Næringshage, und ist für die Gemeinden Målselv und Bardu zuständig.

 

Innovation Norway: Sie ist ein wichtiges, staatliches Instrument zur Förderung von Betrieben mit innovativen Ideen und zur Entwicklung im ländlichen Raum. Die Innovation Norway (IN)unterstützt Betriebe und Projekte finanziell durch günstige Darlehen, Zuschüsse und Beratung. Die Filiale in Deutschland liegt in Hamburg. Die IN kann entweder direkt oder über den Gewerbebeauftragten der Gemeinde kontaktiert werden. Die IN bietet „Klärungskurse“ (gratis avklaringskurs) an, kostenlose Ein Tageskurse die als Entscheidungshilfe für oder wider einer Betriebsgründung sehr nützlich sind.

 

Deutsch-Norwegische Handelskammer: Sie hilft kleinen und mittelständischen Betrieben, die in Norwegen Geschäftsverbindungen haben oder aufbauen möchten, einschließlich Etablierung von Filialen usw.

Sprache

Um in Norwegen zu leben und zu arbeiten sollte man die norwegische Sprache so gut und schnell wie möglich erlernen! Am besten absolviert man schon vor der Ankunft einen oder mehrere Norwegisch-kurse. Ist man sprachbegabt, lässt sich die Sprache relativ leicht erlernen, vor allem wenn man schon Deutsch und Englisch beherrscht. EU-Bürger haben in Norwegen weder Recht noch Pflicht auf einen kostenlosen Norwegisch-Unterricht. Dennoch sollte sich jeder, soweit möglich, an die „Voksenopplæring“ (die Erwachsenen-Bildung) wenden, um eventuell am Norwegisch-Unterricht teilzunehmen. Linker:

Kontaktinformation zum Sprachunterricht finden sie auf den Seiten der einzelnen Projektgemeinden (Menü links).

Zulassung und Anerkennung der Berufsausbildung

Hochschulausbildungen:

Die norwegische Agentur für Qualitätssicherung im Bildungswesen (NOKUT) erteilt eine allgemeine Anerkennung (Niveau und Umfang) von Hochschulausbildungen aus dem Ausland. Das bedeutet, dass NOKUT eine Anerkennung in Form von Hochschulpunkten gewähren kann und eventuell eine allgemeine Anerkennung, die einem norwegischen Hochschulkandidaten, Bachelor, Master oder PhD gleichgestellt ist. NOKUT erteilt allerdings keine fachliche Anerkennung der Ausbildung. Norwegische Universitäten und Hochschulen bewerten Anträge auf Anerkennung, die fachlich mit von ihnen angebotenen Ausbildungen vergleichbar sind. NOKUT nimmt keine Anträge auf Anerkennung von Ausbildungen entgegen, die im Heimatland des Antragstellers keine Hochschulausbildung sind und gewährt keine Autorisation für Berufe, die eine besondere Zulassung erfordern. Mehr Informationen bei www.nokut.no

Gesundheitswesen

Die norwegische Zulassungsstelle für Berufe im Gesundheitswesen (Statens autorisasjonskontor for helsepersonell, SAK) ist für die unbeschränkte oder eingeschränkte Zulassung von Personal in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens zuständig, die zur Ausübung des Berufes vorgeschrieben ist. Mehr Infos auf Norwegisch und Englisch gibt es direkt bei der SAK (www.sak.no)   
 
Andere Berufe
 
Für die Zulassung von anderen Ausbildungen und Berufen können unter anderem die Provinzverwaltungen (Fylkeskommunene), die Flugaufsichtsbehörde, die Finanzaufsicht, die Aufsichtsbehörde der Schifffahrt, das Gremium der Rechtsanwälte usw. in Frage kommen.