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Neue Richtlinien bei Umzug nach Norwegen

Bis vor kurzem konnten deutsche Einwanderer mit ihrem Personalausweis die Einwanderung nach Norwegen melden. Dieser wird jetzt laut Skatt Nord nur noch zusammen mit einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde der betreffenden Person anerkannt.

Und die Geburtsurkunde muss von einem staatsautorisiertem Übersetzer gemacht sein und entweder mit einer Apostille versehen sein oder vom Ursprungsland beglaubigt sein. Der Grund: im Personalausweis steht nicht drin, welchen Geschlechts der Besitzer des Ausweises ist. Aktuell erkennt die Polizei bei der Registrierung zwar den Personalausweis an, das "Folkeregister" (Einwohnermeldeamt) aber nicht mehr. Deshalb: wollen sie nach Norwegen einwandern, lassen sie sich vorher einen Reisepass ausstellen! Das vereinfacht die Behördengänge und sie bekommen schneller ihre P/D-Nummer. Personalausweise werden von der deutschen Botschaft in Oslo sowieso nicht ausgestellt - das heisst deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Norwegen müssen sich früher oder später einen Reisepass ausstellen lassen.