Und die Geburtsurkunde muss von einem staatsautorisiertem Übersetzer gemacht sein und entweder mit einer Apostille versehen sein oder vom Ursprungsland beglaubigt sein. Der Grund: im Personalausweis steht nicht drin, welchen Geschlechts der Besitzer des Ausweises ist. Aktuell erkennt die Polizei bei der Registrierung zwar den Personalausweis an, das "Folkeregister" (Einwohnermeldeamt) aber nicht mehr. Deshalb: wollen sie nach Norwegen einwandern, lassen sie sich vorher einen Reisepass ausstellen! Das vereinfacht die Behördengänge und sie bekommen schneller ihre P/D-Nummer. Personalausweise werden von der deutschen Botschaft in Oslo sowieso nicht ausgestellt - das heisst deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Norwegen müssen sich früher oder später einen Reisepass ausstellen lassen.